Henstedt-Ulzburg HILFT – Fragen & Antworten

Diese Seite wird ständig erweitert. Wenn Sie weitere Informationen/Angebote haben, dann gerne per E-Mail an fbu@hu-bewegt.de senden.

Aufenthalt und Registrierung

Geflüchtete aus der Ukraine können sich bis zu 90 Tagen visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten. Eine Erlaubnis zu einem weiteren anschließenden Aufenthalt von längstens 90 Tagen kann bei der Ausländerbehörde des Kreises Segeberg eingeholt werden. Aktuell ist ein visumfreier Aufenthalt bis zum 31.08.2022 möglich.

Mit der Anwendung der europäischen Massenzustrom-Richtlinie sollten ab sofort folgende Personengruppen einen Aufenthaltsstatus nach § 24 AufenthG ohne aufwändige Prüf- und Asylverfahren beantragen:

  • ukrainische Staatsangehörige mit ihren Familienangehörigen
  • nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine mit ihren Familienangehörigen
  • nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit Dauer-aufenthaltsrecht in der Ukraine, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.

Aktuell hat die Regierung noch nicht abschließend geklärt, ob nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen ohne Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, auch unter diesen Schutzstatus fallen werden.

Für die Registrierung der Geflüchteten ist in Henstedt-Ulzburg in der Gemeindeverwaltung, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg Frau Sabine Gawlick, Telefon 04193/963-349 bzw. E-Mail: sabine.gawlick@h-u.de zuständig, die die Registrierung an die Ausländerbehörde des Kreises Segeberg schickt.

Sie ist in den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zu erreichen.

Die Europäische Union hat die Massenzustrom-Richtlinie angewendet, der einen pauschalen Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine umfasst (siehe Frage zu Aufenthalt). Damit ist ein Asylantrag nicht mehr erforderlich. Unabhängig davon besteht weiterhin das Recht, einen Asylantrag zu stellen.

Für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die aufgrund der Situation bei Verwandten, Freunden oder anderen Unterstützenden wohnen und in einer Erstaufnahmeeinrichtung keinen Asylantrag gestellt oder eine sonstige zugewiesene Unterkunft bezogen haben, gilt eine Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt erst nach Ablauf einer Frist von drei Monaten.

Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung zur Anmeldung gibt es immer die Möglichkeit sich freiwillig anzumelden.

Sie benötigen zum Eintritt in die Gemeindeverwaltung derzeit einen 3G-Nachweis, der auch am Eingang des Einwohnermeldeamtes kontrolliert wird. Außerdem benötigen Sie einen Pass und eine Wohnungsgeberbescheinigung. Einen Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie hier (fehlt noch – folgt)

Unterbringung, Versorgung & Zugang zum Arbeitsmarkt

Der Unterbringungsbedarf wird aktuell vor allem durch privat zur Verfügung gestellten Wohnraum gedeckt. Henstedt-Ulzburger*innen, die privaten Wohnraum für die Unterbringung zur Verfügung stellen wollen, können sich unter ukraine@h-u.de melden. Auch wer bereits Menschen aufgenommen hat, möge dies mit Kontaktdaten (Name, Vorname und Geburtsdatum der aufgenommenen Personen, Adresse hier in Henstedt-Ulzburg) bei Frau Sabine Gawlick melden. Die Beantragung notwendiger Unterkunftskosten ist ab sofort möglich (siehe Frage zu Sozialleistungen).

Personen ohne andere Unterkunft, die in Schleswig-Holstein ankommen, werden in folgender Erstaufnahme aufgenommen:
Landesunterkunft Neumünster Haart 148 24539 Neumünster

Darüber hinaus gibt drei weitere Landesunterkünfte (Bad Segeberg, Boostedt, Rendsburg) in Schleswig-Holstein.

Mit dem pauschalen Schutzstatus als Kriegsflüchtling nach § 24 AufenthG (s. Frage Aufenthalt) ist der Zugang zu Sozialleistungen gewährleistet. Es können daher Leistungen für den Lebensunterhalt, notwendige Unterkunftskosten, sowie Krankenhilfe (Anmeldung bei der Krankenversicherung) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragt und gewährt werden.

Die Auszahlung erfolgt der Geldleistungen erfolgt im Regelfall als Barscheck, so dass nicht zwingend ein Konto eröffnet werden muss.

Im Bedarfsfall melden Sie sich bitte bei: Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Fachbereich Soziales, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg 04193/ 963-0

Mit der Gewährung eines pauschalen Schutzstatus als Kriegsflüchtling nach § 24 AufenthG (s. Frage zu Aufenthalt) muss eine Beschäftigung von der Ausländerbehörde grundsätzlich genehmigt werden. Das heißt, dass für eine Arbeitsaufnahme (auch Selbstständigkeit) zwingend vorher ein Antrag auf Gewährung eines pauschalen Schutzstatus als Kriegsflüchtling nach § 24 AufenthG bei der Ausländerbehörde des Kreises Segeberg zu stellen ist.

Eine akute Notfallversorgung ist in jedem Fall gesichert. Wählen Sie in diesem Falle den Notruf 112. Des Weiteren haben die Asklepios Kliniken bundesweit Unterstützung bei der Versorgung von Kriegsverletzten und Flüchtlingen aus der Ukraine in akuten Fällen angeboten. Diese können in den Einrichtungen der Asklepios Kliniken behandelt werden. Für Norderstedt und näherer Umgebung ist das die Asklepios Klinik Nord Heidberg, Tangstedter Landstraße 400, 22417 Hamburg, Tel. 040 1818870 zuständig.

Ebenso ist die Krankenbehandlung für Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Landesunterkünfte gesichert. Hierfür müssen sie aber dort gemeldet und auf-genommen worden sein (s. Frage zu Unterbringung). Mit der Gewährung eines pauschalen Schutzstatus als Kriegsflüchtling nach § 24 AufenthG (siehe Frage zu Aufenthalt) ist der Zugang zu Krankenleistungen gegeben. Diese können nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beim Sozialamt beantragt und gewährt werden (siehe Frage zu Sozialleistungen).

Betreff Erst-/Notversorung von Kindern stehen wir in Kontakt mit zwei Kinderärzten, die ihre Unterstützung zugesagt haben. Sprechen Sie uns gerne im „Zentrum der Hilfe“ an.

Die Geflüchteten können sich problemlos im Impfzentrum in Kaltenkirchen (Ohlandpark ehemaliges Futterhaus) impfen lassen. Termine hierfür können kurzfristig unter www.impfen-sh.de gebucht werden.

Auch Impfungen ohne Termin sind möglich, jedoch evtl. mit ein bisschen Wartezeit verbunden. Mitzubringen ist ein Ausweisdokument/Pass und wenn vorhanden der Impfausweis. Wenn möglich sollte der Aufklärungsbogen bereits ausgefüllt mitgebracht werden. Dieser steht auf der Seite des RKI (RKI COVID-19-Aufklaerungsbogen) zur Verfügung – auch auf Ukrainisch.

Mehrsprachige Infos zur Corona-Schutzimpfung sind erhältlich unter : Landesregierung S-H Informationen Mehrsprachig

Infoblatt Absonderung und Impfen deutsch / ukrainisch

Für Kinder ab 12 Jahren hat die Praxis Bärbel Holtz (Abschiedskoppel 2) Impfstoff vorrätig. Telefon 04193 / 77 99 858.

Informationsflyer: „Impfen hilft. 7 gute Gründe, sich jetzt impfen zu lassen.“ (ukrainische Version)

Mit der Gewährung eines pauschalen Schutzstatus als Kriegsflüchtling nach § 24 AufenthG (s. Frage zu Aufenthalt) ist auch der Schulzugang gewährleistet. Bisher gibt es von Seiten des Schulministeriums noch keine Angaben bzgl. der Schulanmeldung für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine.

Die mögliche Aufnahme in die Kindertagesstätten in Henstedt-Ulzburg wird durch Frau Sabine Gawlick in die Hand genommen.

Bitte beachten, dass in Deutschland das Masernschutzgesetz gilt, d.h. Kinder und Jugendliche müssen gegen Masern geimpft sein, um Gemeinschaftseinrichtungen (Kita, Schule) besuchen zu können.

Sollten Sie ein minderjähriges Kind oder Jugendlichen ohne Eltern bei sich aufgenommen haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich entweder persönlich an  (noch offen) und teilen bitte inklusive Kontaktdaten mit. Dabei geht es um die Klärung der Wohnsituation und eine vorläufige Einrichtung einer Vormundschaft zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen. Leiten Sie gerne diese Information weiter, wenn Sie jemanden kennen, der ein unbegleitetes minderjähriges Kind oder Jugendlichen aufgenommen hat.

Der Zugang für Menschen aus der Ukraine zu Sprachkursen wird gerade in den zuständigen Ministerien geklärt. Zwei Möglichkeiten wird es aller Voraussicht geben:

  • STAFF-Kurs (Starterpaket für Flüchtlinge) bei der Volkshochschule Norderstedt bzw. Kaltenkirchen. Der Kurs findet an drei Tagen pro Woche mit 4 Unterrichtseinheiten statt.
  • Integrationskurse. Dieses Kursformat ist intensiver und findet an 4 – 5 Tagen pro Woche ebenfalls mit 4 Unterrichtsstunden statt.
    Voranmeldungen können für beide Kursarten bereits vorgenommen werden, die Angebote sind in der Regel kostenfrei (nach individueller Prüfung).

Kontakt: Volkshochschule Norderstedt – Frau Bierschenk E-Mail: bier-schenk@vhs-norderstedt.de bzw. Volkshochschule Kaltenkirchen – (folgt)

Unterstützung & Angebote

Ehrenamtliche Unterstützung und Hilfe sind auf dieser Webseite  aufgeführt.

  • Für Lebensmittel ist die Tafel Norderstedt (https://www.tafel-norderstedt.de/) der richtige Ansprechpartner. Für die Registrierung und Abholung ist lediglich ein ukrainisches Ausweisdokument erforderlich. Donnerstags um 15 Uhr werden im Bürgerhaus, Beckersbergstraße 34 in Henstedt-Ulzburg Lebensmittel ausgeteilt.
  • Wenn Bekleidung benötigt wird, können Geflüchtete das reguläre Angebot der DRK-Kleiderkammer, Dammstücken 39, 24558 Henstedt-Ulzburg Tel: 04193-969191, info@drk-henstedt-ulzburg.de (https://www.drk-hu.de/angebote/alltagshilfen/kleiderkammer.html) nutzen. Coronabedingt gilt hier die 3G-Regel.
  • Migrationsberatung Menschen mit Migrationshintergrund können sich in Henstedt-Ulzburg kostenlos beraten lassen. Weitere Info folgt.

Der Deutsche Kinderschutzbund Henstedt-Ulzburg hat ein Konto eingerichtet, um lokal schnell und unbürokratisch agieren zu können. Wir freuen uns über jeden Betrag für das Projekt „Henstedt-Ulzburg Hilft“, Deutscher Kinderschutzbund H-U, DE19 2219 1405 0067 5927 01 oder per PayPal-Spende an info@dksb-hu.de. Eine Spendenquittung kann bei Beträgen über 50 Euro ausgestellt werden – bitte dann Namen, Adresse bei der Spende vermerken.

Ja. Das Programm des Nachrichtensenders Ukraina 24 HD im Kabel-TV (wilhelm.tel und willy.tel) ist ohne zusätzliche Kosten zu empfangen. Zum Empfang ist ein Sendersuchlauf (Frequenz 698 MHz, LCN 765, QAM 256) erforderlich.

Ja. Menschen, die aus der Ukraine fliehen, können kostenlos die Angebote der Deutschen Bahn sowie auch den Nahverkehr in Deutschland und natürlich auch in Hamburg und Henstedt-Ulzburg nutzen.

Sie können ab sofort mit gültigen Personaldokumenten mit allen Bussen, Bahnen und Fähren im gesamten HVV kostenfrei fahren. Als Fahrtberechtigung genügt ein ukrainischer Pass oder ein Personaldokument. Diese Regelung schließt auch Geflüchtete anderer Nationalitäten ein, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine gekommen sind. Mitreisende Kinder unter 18 benötigen kein Ausweisdokument.

Die Regelung gilt zunächst unbefristet.

Das Willkommensteam Henstedt-Ulzburg betreibt in der Maurepasstr. 78 eine Fahrradwerkstatt. Hier können Flüchtlinge gegen eine geringe Schutzgebühr (teilweise auch kostenfrei) ein Fahrrad erhalten. Termine können individuell unter der Telefon Nummer +49 176 4153 5555 vereinbart werden (auch gerne WhatsApp).

ZEISS startet „Augenoptik hilft direkt“
Für Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen mussten, initiiert ZEISS Vision Care gemeinsam mit Augenoptikern eine kostenlose Brillenversorgung.
Augenoptik hilft direkt