Unterkunft anbieten
Über eine Million Menschen sind schon aus der Ukraine geflüchtet (Stand 03.03.2022). Es sind hauptsächlich Frauen, Kinder und ältere Menschen, denn Männer zwischen 18 und 60 Jahren dürfen das Land nicht verlassen. Die meisten Geflüchteten bleiben zwar in direkten Nachbarländern wie Polen, Ungarn oder der Slowakei. Doch einige kommen auch zu uns. In Deutschland sind bereits weit mehr als 5000 Menschen angekommen – Tendenz stark steigend.
Auch „Henstedt-Ulzburg Hilft“ möchte hier Vorbereitungen treffen, um den Geflüchteten zeitnah helfen zu können.
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg ruft die Bürgerinnen und Bürger – aber auch ortsansässige Wohnungsbauunternehmen – auf, sich bei uns zu melden, wenn Sie freien Wohnraum zur Verfügung stellen können. Wenden Sie sich hierzu bitte an Frau Grabowski in der Gemeindeverwaltung, vorzugsweise per Mail an ukraine@henstedt-ulzburg.de oder melden Sie sich telefonisch unter 04193/963-341. Ggf. bitte auch angeben, ob Haustiere erlaubt, denn einige Flüchtlinge haben „ihre Liebsten“ dabei.
PDF: Hinweise zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis (Stand 29.03.2022)
PDF: Informationsmaterialien für ukrainische und russische Flüchtlinge (Stand 07.03.2022)
Die Soziale AG der Gemeinde hat sich in einer außerplanmäßigen Sitzung bereits getroffen und plant z.B. Betreuungsangebote für Flüchtlinge, die in unserer Gemeinde ankommen / bereits angekommen sind. Damit der Bedarf abgeschätzt werden kann, ist es hilfreich, wenn Sie der Gemeindeverwaltung auch mitteilen, wenn Sie ggf. bereits Flüchtlinge aufgenommen haben. Das ist keine Pflicht, hilft uns aber, das Angebot entsprechend zu gestalten. Auch hier folgen in den nächsten Tagen weitere Informationen.
In den folgenden Abschnitten versuchen wir vorab schon mal einige mögliche Fragen zu beantworten, auch wenn einige Details sicherlich immer individuell zu betrachten sind.
Rechtliches
Wie lange dürfen die Menschen aus der Ukraine offiziell in Deutschland bleiben ohne Aufenthaltsgenehmigung oder andere offizielle Papiere?
Menschen aus der Ukraine dürfen visumsfrei einreisen und mindestens bis zum 31.08.2022 bleiben, eine Verlängerung ist möglich. Weitere Informationen zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine in Deutschland hat das Bundesinnenministerium zusammengestellt. Informationen über die Entwicklung finden Sie hier.
Muss ich mit den Menschen zum Amt bzw. andere Behördengänge durchführen?
Nein, eine solche Verpflichtung besteht nicht.
Wer bürgt für die aufgenommenen Personen?
Derzeit erarbeitet die Bundesregierung Regelungen für die Schutzgewährung für Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland einreisen. Informationen über den aktuellen Stand finden Sie hier.
Muss ich meinen Vermieter über die zusätzlichen Personen bei mir in der Wohnung / im Haus in Kenntnis setzen?
Das ist in jedem Fall ratsam.
Wer haftet in Schadensfällen? Wie verhält es sich mit Versicherungsfällen?
Wie in jedem Fall, in dem jemand schuldhaft einen Schaden verursacht, haftet die Person dafür; wenn eine Versicherung besteht, tritt diese möglicherweise ein.
Was passiert in Krankheitsfällen der Flüchtenden? Sind sie krankenversichert?
Alle Ankommenden sollten sich nach Ankunft informieren, welche Schritte sie unternehmen müssen, dazu zählt auch die Frage nach der Krankenversicherung.
Kosten / Finanzielle Unterstützung
Wer übernimmt die Kosten (für Lebensmittel, Strom, Kleidung, Hygieneartikel, Mobilität, Internet, etc.), die während der Beherbergung zusätzlich anfallen?
Bitte gehen Sie davon aus, dass die Menschen aus der Ukraine über finanzielle Mittel verfügen; Sie können also die Konditionen der Beherbung nach Ankunft mit Ihren Gästen besprechen. Es besteht eine große Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung, so dass es sicher auch Angebote in Ihrer Nähe gibt. Informationen hierüber entnehmen Sie der Tagespresse, auf Webseiten Ihrer örtlichen Gemeinde oder der Kirchengemeinden.
Erhalte ich oder die Flüchtenden eine finanzielle Unterstützung?
Das ist derzeit nicht klar, die Bundesregierung erarbeitet die Regelungen für die ankommenden Menschen aus der Ukraine. Informationen über die Entwicklung finden Sie hier.
Muss ich während der Beherbung Transportmittel zur Verfügung stellen?
Nein, das müssen Sie nicht.
Wie werden die Menschen zu mir gebracht? Wie erfolgt die An- und Abreise?
Die Anreise erfolgt sehr individuell. Wo und wann genau Ihre Gäste ankommen werden, besprechen Sie bitte mit ihnen bei der ersten Kontaktaufnahme.
An wen kann ich mich wenden, um psychologischen Beistand für die Flüchtenden zu organisieren? Von wem wird entsprechende Seelsorge für die Menschen angeboten?
Es besteht eine große Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung, so dass es sicher auch Angebote in Ihrer Nähe gibt. Informationen hierüber entnehmen Sie bitte der Tagespresse, den Webseiten Ihrer örtlichen Gemeinde, der Kirchengemeinden oder auch den großen Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen, Caritas, Diakonie etc.
Covid-19
Ich möchte helfen, aber gleichzeitig mich (und meine Familie) vor Corona schützen. Werden alle Menschen vor der Beherbung einen Corona-Test machen?
Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung besteht nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr. Die Bundespolizei wird bei Kriegsflüchtlingen und Vertriebenen pragmatisch mit der Situation umgehen. So werden u.a. freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten. Bei Covid-Symptomen werden medizinische Fachkräfte konsultiert.
Welchen Impfstatus haben die Flüchtlinge?
Nach offiziellen Angaben hat die Ukraine mit rund 35 Prozent eine sehr niedrige Impfquote. Weitere 30 Prozent sollen den in der EU nicht zugelassenen chinesischen Impfstoff Sinovac erhalten haben. Von daher ist das individuell zu klären.
Wird der Impfstatus der zu beherbergenden Menschen zunächst geprüft?
Nein.
Haben die Flüchtenden einen Anspruch auf die kostenlosen Corona-Bürgertest?
Ja. Geflüchtete aus der Ukraine haben laut Testverordnung grundsätzlich einen Anspruch auf einen PoC-Antigen-Test. Diesen Anspruch haben auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Für eine Bürgertestung ist ein amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität vorzulegen. Ein Problem ist, dass insbesondere Kinder aus den Kriegsgebieten häufig keine Ausweisdokumente besitzen. Angesichts der aktuellen Situation gebietet sich ein pragmatischer Umgang mit den Nachweisanforderungen. Eine unbürokratische Handhabung bei Vorlage eines Nachweises, der die Identitätsfeststellung der zu testenden Person zulässt (z.B. Führerschein, Dokument auf dem Handy etc.), wird empfohlen.
Wo kann man sich gegen COVID-19 impfen lassen?
Die Easy-Apotheke in Henstedt-Ulzburg (Gutenbergstraße 4) bietet Impfungen an. Einfach Termin auf https://easyapotheke-henstedt-ulzburg-henstedt-ulzburg.apotermin.online/ vereinbaren.